AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NOWA FOOD GmbH, Pettendorferstrasse 51 in 83250 Maquartstein.

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Vertragsschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten/Vollmacht
  3. Preise/Zahlungsbedingungen
  4. Lieferung
  5. Gefahrübergang
  6. Abnahmeverzug/Vertragsverletzung/Nichterfüllung
  7. Gewährleistung und Mängelhaftung
  8. Gesamthaftung
  9. Eigentumsvorbehalt
  10. Leih-/ Mietobjekte
  11. Gerichtsstand/Erfüllungsort
  12. Gerichtsstand/Erfüllungsort

1 Allgemeine Bestimmungen

1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für den Verkäufer nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2) Im Übrigen sind entgegenstehende Geschäftsbedingungen dem Verkäufer gegenüber rechtsunwirksam, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs des Verkäufers hiergegen bedarf. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3) Alle Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Von diesem Schriftformerfordernis kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgewichen werden.

4) Die Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sonstigen Kollisionsrechts.

2 Vertragsschluss/Übertragung von Rechten und Pfh2chten/Vollmacht

1) Die von dem Verkäufer beauftragten Handelsvertreter sind zum Abschluss von Kaufverträgen nicht berechtigt. Sie nehmen lediglich den Kaufantrag des Käufers entgegen.

2) Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Lehnt der Verkäufer nicht binnen von 4 Wochen nach der Auftragserteilung des Käufers die Auftragsannahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

4) Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen jedweder Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.

5) Mündliche Bestellungen sind ebenso gültig wie schriftliche Bestellvorgänge in postalischer oder auch digitaler Form (Email, SMS, etc.). Vorbestellungen, deren Zweck die Sicherung des Lagerbestandes der bestellten Ware ist, sind ebenso vertraglich bindend.

6) Der Verkäufer ist dazu berechtigt, Beratungs- und Supportleistungen im Falle des nicht Zustandekommens einer geschäftlichen Beziehung im branchenüblichen Maße in Rechnung zu stellen.

3 Preise/Zahlungsbedingungen

1) Alle Preise verstehen sich rein Netto ab Lager.

2) Kosten des Transports und der Transportversicherung sind in dem im Auftragsformular angegebenen Gesamtpreis nicht enthalten und gehen gesondert bei Rechnungsstellung zulasten des Käufers.

3) Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die mündlich oder schriftlich in der Bestellung oder Rechnung festgelegten Zahlungsvereinbarungen.

4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

5) Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug so ist die Geldschuld während des Verzuges gemäß den gesetzlichen Regelungen zu verzinsen. Es steht dem Verkäufer frei, einen höheren Zinssatz durch Vorlage konkreter Nachweise zu verlangen.

6) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7) Alle Lebensmittel / Maschinen deklarierte Produkte werden als Vorkasse fällig. Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Nowa Food GmbH.

4 Lieferung

1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2) Ist der Verkäufer mit der Lieferung mehr als 8 Wochen in Verzug, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenen oder einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.

3) Wird die Lieferung auf Wunsch oder durch ein sonstiges Verhalten des Käufers verschoben, so stimmt der Verkäufer der späteren Lieferung nur dann zu, wenn der Käufer eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Nettokaufpreises leistet.

5 Gefahrübergang

1) Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug mit der Abnahme ist.

6 Abnahmeverzug/Vertragsverletzung/Nichterfüllung

1) Kommt der Käufer in Abnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, oder erfüllt er seinen Vertrag nicht, oder tritt er unberechtigt vom Vertrag zurück, oder er widerruft diesen unberechtigt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

2) Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens 30 % des Nettokaufpreises fordern, soweit der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.

3) Im übrigen ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben vorbehalten.

7 Gewährleistung und Mängelhaftung

1) Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel und Schäden hin zu überprüfen. Die Mängelanzeige ist dem Verkäufer gegenüber ohne schuldhaftes Zögern abzugeben. Mängelrügen bedürfen der Schriftform.

2) Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt.

4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Gefahrenübergang.

6) Bei Eingriffen von unberufener Seite in den Kaufgegenstand erlischt der Anspruch auf Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn der Käufer die Vorschriften des Verkäufers oder der Lieferfirma durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder Rezeptur über die Behandlung bzw Anwendung des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.

7) Für Verluste, die durch Störungen an den gelieferten Gegenständen innerhalb der Gewährleistung entstehen oder für Verluste, die dadurch entstehen, dass der Kaufgegenstand während der Gewährleistung vorübergehend nicht benutzt ist, kann kein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden.

8) Bei grob fahrlässigen und vorsetzlichen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

9) Der Verstoß des Käufers gegen seine Verpflichtung aus § 7 Ziffer 1) schließt jedwede Sachmängelhaftung des Verkäufers aus.

8 Gesamthaftung

1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in § 7 und § 8 vorgesehen ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ist ausgeschlossen. Der Haftungsmaßstab von § 7 ist insbesondere anzuwenden auf Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

2) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3) Bestimmte und mit den Zusatz „Nur für die gewerbliche Weiterverarbeitung“ gekennzeichnete Produkte dürfen ausschließlich an natürliche oder juristische Personen mit angemeldetem Gewerbe vertrieben werden, die Lebensmittel mit Branchenkenntnis und größter Sorgfalt in der Verarbeitung behandeln.

4) Analysen oder jedwede Untersuchungen bezüglich der mikrobiologischen oder chemischen Zusammensetzung aller vom Verkäufer angebotenen Produkte, dürfen ausschließlich nach schriftlicher Einwilligung des Verkäufers durchgeführt werden.

9 Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Ebenso hat uns der Käufer den eigenen Wohnsitzwechsel oder die Schließung einer Betriebsstätte unverzüglich anzuzeigen.

4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5) Eine Weiterveräußerung der Ware ist untersagt.

10 Leih-/ Mietobjekte

1) Stellt die NOWA FOOD GmbH als Leihgeber ein Leihobjekt zur Verfügung, dürfen an diesem keine technischen Veränderungen vorgenommen werden.

2) Das Leihobjekt darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, noch vermietet oder verkauft werden.

3) Die vereinbarte Leihzeit beginnt mit der Ausgabe des Leihobjektes durch den Leihgeben und endet mit dem Wiedereintreffens des Leihobjektes an einem vom Leihgeber bestimmten Aufbewahrungsort.

4) Wird das Leihobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Leihgeber zurückgegeben, kann dem Leihnehmer der Gesamtwert des Leihobjektes in Rechnung gestellt werden.

5) Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte dieses durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht.

6) Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.

7) Jede Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber sofort schriftlich anzuzeigen.

8) Der Leihgeber ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Das Leihobjekt ist nach Rücktritt des Vertrages unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Werktag an den Leihgeber zurück zu geben.

11 Gerichtsstand/Erfüllungsort

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Google AdWords integriert. Google AdWords ist ein Dienst zur Internetwerbung, der es Werbetreibenden gestattet, sowohl Anzeigen in den Suchmaschinenergebnissen von Google als auch im Google-Werbenetzwerk zu schalten. Google AdWords ermöglicht es einem Werbetreibenden, vorab bestimmte Schlüsselwörter festzulegen, mittels derer eine Anzeige in den Suchmaschinenergebnissen von Google ausschließlich dann angezeigt wird, wenn der Nutzer mit der Suchmaschine ein schlüsselwortrelevantes Suchergebnis abruft. Im Google-Werbenetzwerk werden die Anzeigen mittels eines automatischen Algorithmus und unter Beachtung der zuvor festgelegten Schlüsselwörter auf themenrelevanten Internetseiten verteilt.

Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

Der Zweck von Google AdWords ist die Bewerbung unserer Internetseite durch die Einblendung von interessenrelevanter Werbung auf den Internetseiten von Drittunternehmen und in den Suchmaschinenergebnissen der Suchmaschine Google und eine Einblendung von Fremdwerbung auf unserer Internetseite.

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Die durch die Nutzung des Conversion-Cookies erhobenen Daten und Informationen werden von Google verwendet, um Besuchsstatistiken für unsere Internetseite zu erstellen. Diese Besuchsstatistiken werden durch uns wiederum genutzt, um die Gesamtanzahl der Nutzer zu ermitteln, welche über AdWords-Anzeigen an uns vermittelt wurden, also um den Erfolg oder Misserfolg der jeweiligen AdWords-Anzeige zu ermitteln und um unsere AdWords-Anzeigen für die Zukunft zu optimieren. Weder unser Unternehmen noch andere Werbekunden von Google-AdWords erhalten Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

Mittels des Conversion-Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die durch die betroffene Person besuchten Internetseiten, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden demnach personenbezogene Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google einen Conversion-Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google AdWords bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, der interessenbezogenen Werbung durch Google zu widersprechen. Hierzu muss die betroffene Person von jedem der von ihr genutzten Internetbrowser aus den Link www.google.de/settings/ads aufrufen und dort die gewünschten Einstellungen vornehmen.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden.

12 Gerichtsstand/Erfüllungsort

1) Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Gerichtsstand (Traunstein); wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.